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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein Mann lt durch seinen Lehensherren den Oberlehensherren binnen 6 Wochen auffordern, das unterwundene Gut herauszugeben

 # FolioBeschreibung Anzahl 
164rFolge an den Oberherren. Leugnen der Verleihung und Verlust des Lehens.
 

 
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